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  • karsten karsten
  • Date:   23. Juni 2026
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Widerrufsbutton für Onlineshops ab 19. Juni 2026

Seit dem 19. Juni 2026 gelten für viele Onlineshops innerhalb der Europäischen Union neue Anforderungen im Bereich des Verbraucherschutzes. Im Mittelpunkt steht die sogenannte elektronische Widerrufsfunktion, die häufig auch als „Widerrufsbutton“ bezeichnet wird.

Doch für wen gilt diese Pflicht, wo sollte der Button platziert werden und was müssen Shopbetreiber jetzt beachten? Wir geben einen Überblick.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der neue Widerrufsbutton soll Verbrauchern ermöglichen, ihren gesetzlichen Widerruf einfach und elektronisch auszuüben. Ziel der neuen Regelung ist es, den Widerrufsprozess zu vereinfachen und ebenso unkompliziert zu gestalten wie den eigentlichen Kaufabschluss.

Wichtig ist dabei: Es genügt nicht, lediglich die Widerrufsbelehrung oder ein PDF-Formular bereitzustellen. Verbraucher müssen ihren Widerruf über eine leicht zugängliche Online-Funktion erklären können.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht betrifft grundsätzlich Onlineshops, die an Verbraucher (B2C) verkaufen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • klassische WooCommerce-Shops
  • Shopify-Shops
  • Magento-Shops
  • Shopware-Shops
  • andere E-Commerce-Plattformen mit Verkäufen an Privatpersonen

Nicht betroffen sind hingegen reine B2B-Shops, die ihre Waren oder Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmer verkaufen und dies auch technisch sowie rechtlich eindeutig sicherstellen.

Betreibt ein Shop sowohl Geschäfte mit Unternehmen als auch mit Verbrauchern, gelten die neuen Vorgaben ebenfalls.

Wo sollte der Widerrufsbutton platziert werden?

Der Gesetzgeber schreibt keine konkrete Position vor. Entscheidend ist, dass die Funktion leicht auffindbar und jederzeit zugänglich ist.

In der Praxis empfiehlt sich eine Platzierung:

  • im Footer der Website,
  • als gut sichtbarer Menüpunkt, beispielsweise „Vertrag widerrufen“,
  • optional zusätzlich im Kundenkonto oder in der Bestellübersicht.

Wohin sollte der Button führen?

Der Button sollte auf eine eigene Seite verlinken, auf der der Kunde seinen Widerruf elektronisch erklären kann.

Ein solches Formular kann unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Bestellnummer
  • optionale Nachricht oder Bemerkung

Nach dem Absenden sollte der Händler den Eingang des Widerrufs automatisiert bestätigen und intern weiterverarbeiten.

Reicht ein normales Kontaktformular aus?

Ein gewöhnliches Kontaktformular ist häufig nicht ausreichend. Die Funktion muss klar als Möglichkeit zur Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts erkennbar sein und den Widerruf eindeutig ermöglichen.

Empfehlenswert ist daher eine speziell dafür vorgesehene Seite mit einer eindeutigen Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf online erklären“.

Welche rechtliche Grundlage gibt es?

Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion basiert auf den aktuellen EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz und wurde in den Mitgliedstaaten entsprechend umgesetzt. Ziel ist es, Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufsrechts zu erleichtern und digitale Prozesse zu vereinfachen.

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